Klimaanlagen-Förderung
Sie möchten eine moderne Split-Klimaanlage installieren lassen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Förderprogrammen und steuerlichen Vergünstigungen profitieren.
Was viele nicht wissen: Moderne Split-Klimaanlagen können nicht nur kühlen, sondern auch energieeffizient heizen. Dadurch kommen bestimmte Geräte auch für die staatliche Wärmepumpenförderung infrage.
Ob Eigenheim, Eigentumswohnung oder Mietwohnung – je nach Gebäude, Nutzung und Art der Klimaanlage bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die Investitionskosten zu reduzieren.
Wir von ZSL Klimatechnik informieren Sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Auswahl einer passenden Klimaanlage.
1. Steuerbonus für die Installation einer Klimaanlage – 20 % der Handwerkerkosten zurückholen
Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Eine besonders unkomplizierte Möglichkeit, bei der Installation einer Split-Klimaanlage Geld zu sparen, bietet die Einkommensteuer.
Wer eine Klimaanlage durch einen Fachbetrieb installieren lässt, kann die begünstigten Handwerkerleistungen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ihre Vorteile:
- 20 % der begünstigten Arbeitskosten steuerlich absetzbar
- Maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr und Haushalt
- Auch für Mieter möglich, wenn sie die Kosten selbst tragen
- Keine vorherige Beantragung eines staatlichen Zuschusses notwendig
- Auch für Klimaanlagen geeignet, die überwiegend zum Kühlen eingesetzt werden
Welche Kosten können berücksichtigt werden?
Steuerlich begünstigt sind insbesondere die Arbeitsleistungen für die Installation der Klimaanlage.
Dazu gehören beispielsweise Montagearbeiten, die Inbetriebnahme sowie unmittelbar zugehörige Fahrt- und Maschinenkosten.
Wichtig: Die Kosten für das Klimagerät selbst und das verbaute Material können bei dieser Steuerermäßigung nicht berücksichtigt werden.
Rechenbeispiel
Sie lassen eine Split-Klimaanlage von ZSL Klimatechnik installieren.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Klimaanlage einschließlich Material | 2.000 € |
| Montage, Installation und Inbetriebnahme | 1.000 € |
| Gesamtkosten | 3.000 € |
| Steuerbonus: 20 % der Arbeitskosten | 200 € |
| Effektive Kosten nach Steuerermäßigung | 2.800 € |
Das Beispiel setzt voraus, dass die genannten Arbeitskosten vollständig begünstigt sind und eine entsprechend hohe Einkommensteuer anfällt.
Voraussetzungen
Damit Sie den Steuerbonus nutzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Klimaanlage wird in einem bestehenden Haushalt installiert.
- Die Arbeiten erfolgen durch einen Fachbetrieb.
- Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung und nicht in bar.
- Die begünstigten Arbeitskosten sind nachvollziehbar ausgewiesen.
- Für dieselbe Maßnahme wird keine ausgeschlossene öffentliche Förderung in Anspruch genommen.
Unser Service: ZSL Klimatechnik kann Ihnen die Arbeits- und Montagekosten auf der Rechnung gesondert ausweisen. Damit haben Sie eine geeignete Grundlage, um die Steuerermäßigung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Die endgültige steuerliche Anerkennung erfolgt durch das Finanzamt.
Gesetzliche Grundlage: § 35a EStG
2. Bis zu 20 % Steuerermäßigung auf die gesamte Klimaanlage
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen nach § 35c EStG
Neben dem klassischen Handwerkerbonus gibt es eine weitere interessante Möglichkeit für Eigentümer selbst genutzter Immobilien.
Bei einer förderfähigen energetischen Sanierung können bis zu 20 % der gesamten begünstigten Kosten steuerlich berücksichtigt werden.
Der entscheidende Unterschied zum Handwerkerbonus: Hier können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Anschaffungskosten der Anlage einschließlich Material und Installation einbezogen werden.
Wann ist eine Split-Klimaanlage förderfähig?
Moderne Split-Klimaanlagen arbeiten häufig als sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpen.
Sie können der Außenluft Wärme entziehen und diese zum Heizen der Innenräume nutzen.
Wird eine geeignete Anlage im Rahmen einer förderfähigen energetischen Heizungsmaßnahme installiert, kann die steuerliche Förderung nach § 35c EStG infrage kommen.
Hierfür müssen allerdings besondere technische Voraussetzungen erfüllt sein.
Insbesondere muss die Anlage die gesetzlichen Anforderungen an eine förderfähige Wärmepumpenheizung erfüllen. Eine gewöhnliche Komfortklimatisierung reicht hierfür nicht aus.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung?
Die Förderung beträgt insgesamt 20 % der förderfähigen Kosten und wird auf drei Jahre verteilt.
| Zeitraum | Steuerermäßigung |
|---|---|
| Jahr der Fertigstellung | 7 % |
| Folgejahr | 7 % |
| Zweites Folgejahr | 6 % |
| Gesamt | 20 % |
Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 € pro begünstigtem Wohnobjekt für sämtliche nach § 35c geförderten energetischen Maßnahmen zusammen.
Rechenbeispiel
Sie installieren eine förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpenanlage für insgesamt 8.000 €.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten | 8.000 € |
| Steuerermäßigung im ersten Jahr (7 %) | 560 € |
| Steuerermäßigung im zweiten Jahr (7 %) | 560 € |
| Steuerermäßigung im dritten Jahr (6 %) | 480 € |
| Gesamte Steuerersparnis | 1.600 € |
| Effektive Investitionskosten | 6.400 € |
Voraussetzung ist, dass die Anlage und die Maßnahme sämtliche Förderbedingungen erfüllen und in den jeweiligen Jahren ausreichend Einkommensteuer anfällt.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Sie sind Eigentümer der Immobilie.
- Sie nutzen das Gebäude selbst zu Wohnzwecken.
- Das Gebäude ist bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre.
- Die Maßnahme erfüllt die gesetzlichen technischen Mindestanforderungen.
- Die Installation erfolgt durch ein qualifiziertes Fachunternehmen.
- Die vorgeschriebene Fachunternehmerbescheinigung liegt vor.
- Die Zahlung erfolgt unbar.
- Für dieselbe Maßnahme wird keine unzulässige Doppelförderung genutzt.
Bei einer Wärmepumpenheizung gelten außerdem Anforderungen an die Wärmeversorgung, die technische Effizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Wichtig: Die bloße Heizfunktion einer Split-Klimaanlage begründet noch keinen Anspruch auf diese Steuerermäßigung. Ob eine Anlage die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss vorab geprüft werden.
Unser Tipp
Wenn Sie eine Split-Klimaanlage nicht nur zum Kühlen, sondern gezielt als energieeffiziente Heizung einsetzen möchten, lohnt sich die Prüfung dieser Fördermöglichkeit.
ZSL Klimatechnik unterstützt Sie bei der technischen Auswahl einer geeigneten Anlage.
Gesetzliche Grundlage: § 35c EStG
3. KfW-Förderung für Split-Klimaanlagen – staatliche Zuschüsse nutzen
Heizungsförderung für Wärmepumpen (KfW-Programm 458)
Eine moderne Split-Klimaanlage kann gleichzeitig eine effiziente Luft-Luft-Wärmepumpe sein.
Anders als klassische Heizsysteme nutzt sie Umweltwärme aus der Außenluft, um Innenräume zu erwärmen.
Deshalb können bestimmte Split-Klimaanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Wärmepumpenheizungen förderfähig sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind attraktive staatliche Zuschüsse möglich.
Wie hoch ist die KfW-Förderung 2026?
Die KfW unterstützt den Einbau förderfähiger Wärmepumpen mit verschiedenen Förderbausteinen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende wesentliche Fördersätze:
| Förderbaustein | Förderung |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus bei geeignetem Heizungstausch | 16 % |
| Einkommensbonus bei erfüllten Voraussetzungen | 10–40 % |
| Reguläre maximale Gesamtförderung | 70 % |
| Erhöhte maximale Förderung bei bestimmten Einkommensvoraussetzungen | 80 % |
Die Boni können abhängig von den persönlichen Voraussetzungen kombiniert werden. Dabei gelten die jeweiligen Förderobergrenzen.
Wichtig: Der frühere Effizienzbonus von 5 % wurde zum 21. Juli 2026 abgeschafft und kann für neue Anträge nach den aktuellen Bedingungen nicht mehr angesetzt werden.
Rechenbeispiel: Split-Klimaanlage als Wärmepumpenheizung
Angenommen, Sie installieren eine förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpenanlage für insgesamt 10.000 €.
| Fördervariante | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|
| 30 % Grundförderung | 3.000 € | 7.000 € |
| 46 % mit Klimageschwindigkeitsbonus | 4.600 € | 5.400 € |
| 70 % maximale reguläre Förderung | 7.000 € | 3.000 € |
| 80 % bei erfüllten Sondervoraussetzungen | 8.000 € | 2.000 € |
Beispielrechnung unter der Annahme, dass alle 10.000 € förderfähig sind und die jeweiligen Fördervoraussetzungen vollständig erfüllt werden.
Welche Split-Klimaanlagen werden gefördert?
Nicht jede Klimaanlage ist automatisch für die KfW-Förderung geeignet.
Damit eine Förderung möglich ist, muss die Anlage als förderfähige Wärmepumpenheizung eingesetzt werden und die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Dabei können unter anderem folgende Punkte entscheidend sein:
- Die Anlage wird tatsächlich zur Beheizung der betreffenden Räume eingesetzt.
- Die erforderliche Energieeffizienz wird nachgewiesen.
- Das Gerätemodell beziehungsweise die Kombination aus Innen- und Außengerät erfüllt die Fördervorgaben.
- Die erforderlichen technischen Nachweise liegen vor.
- Die Anlage wird fachgerecht installiert.
- Die Anforderungen an das gesamte Heizkonzept werden eingehalten.
Ob eine konkrete Single-Split- oder Multi-Split-Anlage förderfähig ist, hängt von der Gerätekombination und den technischen Rahmenbedingungen ab.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie unter anderem einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen Förderbedingung sowie eine Bestätigung zum Antrag (BzA).
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der KfW.
Wichtig ist, dass Sie mit dem Einbau erst entsprechend den geltenden Förderbedingungen beginnen.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Förderfähigkeit unbedingt vor der Beauftragung und Installation prüfen.
Weitere Informationen zur KfW-Heizungsförderung
* Stand 11.10.2026
* Alle Angaben ohne Gewähr.
